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Einen SUV ohne Anzahlung leasen


Einen SUV ohne Anzahlung leasen

Wer mit dem Gedanken spielt, einen SUV zu kaufen, der benötigt dafür die notwendigen finanziellen Mittel. Und auch wer sich für eine Finanzierung entscheidet, muss zu Beginn eine Anzahlung in Form von Eigenkapital zu dem Autokauf beisteuern.

Ist dies bei dem Abschluss eines Leasingvertrages ebenfalls erforderlich oder kann man einen SUV auch ohne eine Anzahlung leasen?

Wie funktioniert Autoleasing überhaupt?

Ein Auto zu leasen, bedeutet dieses zu mieten, anstatt es zu kaufen. Somit steht einem das Fahrzeug anschließend lediglich für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung, wofür man einen Leasingvertrag mit einem Leasinggeber abschließt. Im Anschluss daran ist der Leasingnehmer dazu berechtigt, das Auto für den in dem Vertrag vereinbarten Zeitraum zu fahren – dazu muss er eine monatliche Leasingrate an den Leasinggeber entrichtet.
Eine Anzahlung wird im Anschluss an die Unterzeichnung des Leasingvertrages nur dann fällig, sofern diese darin explizit vereinbart wurde.

Wann lohnt sich Leasing für Privatpersonen?

Während das Leasing für Geschäftsleute fast immer Sinn ergibt, fragen sich viele Privatpersonen, ob das Autoleasing ihnen ebenfalls einen Vorteil verspricht. Wer immer ein aktuelles Auto fahren möchte und kein Problem damit hat, dieses nach einigen Jahren gegen ein anderes einzutauschen, kann sich einmal z. B. die attraktiven Audi Q5 Angebote anschauen. Denn mit einem Autoleasing befindet man sich stets auf dem aktuellen Stand der Technik, ohne immer viel Geld in den Kauf eines eigenen Autos zu investieren.

Kosten für ein Autoleasing

Zu der monatlichen Leasingrate kommen beim Autoleasing auch Kosten für regelmäßige Inspektionen sowie Kosten für den TÜV, Kfz-Steuer und diverse Versicherungen hinzu. Darüber hinaus kann es immer zu unvorhergesehenen Reparaturen kommen, für die man selbst aufkommen sollte, sofern man von der eigenen Versicherung nicht in eine tiefere Schadenfreiheitsklasse heruntergestuft werden möchte. Alles in allem liegen die Kosten für ein Autoleasing etwa zwischen 350 und 375 Euro.

Darauf sollte man beim Leasingvertrag achten

Vor der Unterzeichnung des Leasingvertrags sollten Leasingnehmer die folgenden Kriterien beachten:

  • Ausstattung: Als Erstes sollte immer geprüft werden, ob sämtliche Wünsche in Bezug auf die Ausstattung des Leasingfahrzeugs korrekt in den Vertrag übernommen wurden.
  • Laufzeit und Ratenhöhe: Stimmen die Laufzeit und die Ratenhöhe mit den zuvor besprochenen Konditionen überein?
  • Kosten pro Kilometer: Beim Kilometerleasing ist darauf zu achten, dass bei der Rückgabe nur zu viel gefahrene Kilometer erstattet werden müssen und man für weniger Kilometer eine Rückzahlung erhält.
  • Widerruf: Das gesetzliches Widerrufsrecht Widerrufsrecht beträgt beim Kilometerleasing 14 Tage.
  • Garantiezeit: Sofern die Garantie mit der Laufzeit des Vertrages abläuft, müssen während dieses Zeitraums keine größeren Reparaturen eingeplant werden.
  • Bedingungen: Schäden sind bei der Rückgabe oftmals Auslöser für Streitereien. Aus diesem Grund sollte dem Leasingnehmer bei Vertragsabschluss ein Schadenkatalog ausgehändigt werden, worin er nachlesen kann, in welchem Zustand das Fahrzeug zurückgegeben werden muss.
  • Gutachter: Bei der Rückgabe sollte darauf geachtet werden, dass die Abnahme durch einen neutralen Sachverständigen durchgeführt wird, dessen Kosten dem Leasingnehmer höchstens zur Hälfte in Rechnung gestellt werden dürfen.

Das muss bei der Rückgabe beachtet werden

Auf die Rückgabe des Fahrzeugs sollte sich der Leasingnehmer immer ganz besonders vorbereiten und dabei die folgenden Faktoren berücksichtigen:

  • Kilometerleasing: Wer sich für das Kilometerleasing entscheidet, der sollte auch nur für zu viel gefahrene Kilometer bezahlen und für eine geringere Laufleistung eine Rückzahlung verlangen.
  • Wertersatz für Fahrzeugschäden: Ein Wertersatz muss von dem Leasingnehmer nur dann geleistet werden, sofern das Fahrzeug übermäßig abgenutzt zurückgegeben wird. Wann dies der Fall ist, kann allerdings nur schwer definiert werden.
  • Gebrauchsspuren: Beschädigungen wie kleinere Kratzer oder Dellen dürfen dem Leasingnehmer nicht in Rechnung gestellt werden. Schließlich ist das Auto zum Zeitpunkt der Rückgabe mehrere Jahre alt und kann sich daher nicht in demselben Zustand wie ein Neuwagen befinden. Das bedeutet allerdings nicht, dass man mit dem geleasten Fahrzeug regelmäßig Rennen auf dem Daubornring in Hünfelden-Dauborn fahren sollte.
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