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Wohnmobil verkaufen – mit diesen Tipps klappt es

Ein Wohnmobil zu verkaufen, ist meistens eine schwierige Angelegenheit. Da ein solches Fahrzeug in der Regel viele Jahre lang genutzt wird, gibt es in diesem Bereich kaum Erfahrungswerte. Eine weitere Schwierigkeit tritt zudem auf, weil in einem Wohnmobil immer die schönste Zeit des Jahres verbracht wird.
Nicht nur der angenehme Urlaub im Sommer, sondern auch die vielen schönen Wochenendtrips bleiben oftmals unvergessen. Doch solche Emotionen sollten beim Verkauf eines Wohnmobils ausgeblendet werden. Bei einem Verkauf zählt einzig und allein der objektive Wert.
Nur Profis sollten ein Wohnmobil privat verkaufen
Viele Menschen denken, dass es leicht ist, ein gebrauchtes Wohnmobil privat zu verkaufen. Das ist allerdings ein Irrtum. Bei solch einem Vorhaben gibt es sowohl kaufmännische als auch rechtliche Schwierigkeiten, die aus dem Weg geräumt werden sollten. Zu den größten Schwierigkeiten gehören:
- Einen fairen Preis finden
- Verkaufsgespräche führen
- Besichtigungstermine planen
- Verhandlungen führen
- Für Mängel haften
Es ist daher nicht so einfach, wie vielfach vermutet wird. Besonders schwierig ist es, wenn potenzielle Interessenten eifrig nach vermeintlichen Mängeln suchen, um den Preis zu verringern. Zudem gilt bei einem Privatverkauf die Sachmängelhaftung. Treten nach dem Verkauf Mängel auf, kann der Käufer diese auf Kosten des Verkäufers reparieren lassen. Dadurch besteht immer ein gewisses Risiko beim Verkauf an einer Privatperson.
Das gebrauchte Wohnmobil an einen Händler verkaufen
Wer möglichst unkompliziert sein Wohnmobil verkaufen möchte, sollte es einem Händler wie dem Wohnmobilcenter Am Wasserturm anbieten. Diese Methode bietet eine Menge Vorteile. Der Verkäufer braucht lediglich Kontakt mit dem Händler aufzunehmen, um ihm das gebrauchte Wohnmobil anzubieten. Die Kontaktaufnahme gelingt sowohl online als auch telefonisch. Dabei ist es hilfreich, wenn schon die wichtigsten Daten zu dem Fahrzeug parat sind. Zu den wichtigsten Daten gehören:
- Modell
- Baujahr
- Laufleistung
- Ausstattung
- Serienausstattung
- Zusatzausstattung
Liegen Informationen zu diesen Daten vor, kann der Händler meistens schon am Telefon einen ersten Preisvorschlag unterbreiten. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Dazu muss der Verkäufer jedoch nicht irgendwo hinfahren. Dieser Termin findet direkt beim Verkäufer statt. Ein versierter Fachmann sieht sich das Fahrzeug genau an und kann dann unmittelbar vor Ort einen verbindlichen Preis nennen. Ist der Verkäufer einverstanden, bekommt er sofort den Verkaufspreis ausbezahlt.
Von welchen Vorteilen profitiert der Verkäufer?
Konnte eine Einigung über den Verkaufspreis erzielt werden, wird nicht nur der vereinbarte Preis sofort bezahlt, sondern es wird selbstverständlich auch gleich ein rechtssicherer Kaufvertrag aufgesetzt. Ist das Wohnmobil noch angemeldet, verpflichtet sich der Händler, es umgehend abzumelden. Nur die Überführung findet noch mit der derzeitigen Anmeldung statt. Allerdings wird dann in dem Vertrag festgehalten, dass der Verkäufer nicht mehr dafür haften muss. Es wird schriftlich vereinbart, dass ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Händler für das Fahrzeug verantwortlich ist.
Falls das Wohnmobil bereits abgemeldet ist, holt der Händler es mit Überführungskennzeichen ab. Sollte es auch nicht mehr fahrtüchtig sein, erfolgt die Abholung mit einem entsprechenden Transporter. Der Verkäufer braucht sich, um alle diese Dinge keine Gedanken mehr zu machen.
Was ist mit der Sachmängelhaftung?
Die Sachmängelhaftung gilt nicht, wenn das gebrauchte Wohnmobil an einen Händler verkauft wurde. Sie ist ja nur deshalb vom Gesetzgeber geschaffen worden, um private Käufer besser zu schützen. Tritt nach dem Verkauf an dem Wohnmobil ein Mangel auf, hat der Verkäufer nichts mehr damit zu tun, wenn der Verkauf an einen Händler erfolgte. Das ist eine enorme Erleichterung.
Fazit
Es stehen mehrere Varianten zur Wahl, um ein Wohnmobil zu veräußern, das nicht mehr gebraucht wird. Die komfortabelste Möglichkeit ist jedoch, das Fahrzeug einem Händler anzubieten. Dieser ermittelt einen realistischen Preis und kümmert sich um die Überführung und falls erforderlich auch gleich um die Abmeldung. Zudem braucht der Verkäufer keine finanziellen Nachforderungen aufgrund der Sachmängelhaftung zu befürchten. Der Verkauf an einen seriösen Händler ist einfach und sicher.
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