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Sabbaticals – die verschiedenen Formen

Einfach erklärt ist ein Sabbatical eine Auszeit vom Arbeitsalltag. Sie muss sorgfältig geplant sein und es müssen viele Fragen geklärt werden. Es gibt verschiedene Sabbatical Modelle, deren Vor- und Nachteile wir nachfolgend schildern.
Unbezahlter Urlaub
Das einfachste Sabbatical Modell ist der unbezahlte Sonderurlaub. Wer seinen Arbeitgeber von der unbezahlten Auszeit überzeugt, der benötigt lediglich zum Arbeitsvertrag einen Änderungsvertrag. Allerdings verlieren dadurch privat Krankenversicherte ihren Arbeitgeberzuschuss und gesetzlich Krankenversicherte müssen sich selbstständig um eine Krankenversicherung bemühen. Denn bei einer unbezahlten Freistellung, die länger als ein Monat beträgt, muss der Arbeitgeber keine Beiträge an die Sozialversicherungen entrichten. Somit müssen sich freigestellte Beschäftigte selber krankenversichern. Von der Arbeitslosenversicherung und von der Rentenversicherung kann sich der Auszeitnehmende hingegen freistellen lassen.
Teilzeitmodell
Das Teilzeitmodell ist auch sehr weit verbreitet und wird gerne genutzt als Sabbatical Modell. Hierfür wird mit dem Arbeitgeber ein Teilzeitvertrag abgeschlossen – tatsächlich arbeitet der Arbeitnehmer jedoch in Vollzeit für das Teilzeit-Gehalt. In der Freistellungsphase zahlt dann der Arbeitgeber das in der Ansparphase einbehaltene Gehalt weiter. Hierfür muss der Arbeitgeber allerdings mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigen und der Angestellte muss mindestens sechs Monate zuvor beschäftigt gewesen sein.
Zeitkonto
Das Ansparmodell mit Zeitkonto ähnelt dem Teilzeitmodell. Hier wandern allerdings lediglich die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleisteten Überstunden auf ein Zeitkonto. Dabei ist das Arbeitsgesetz zur Mehrarbeit zu berücksichtigen, denn mehr als 10 Stunden täglich darf ein Arbeitnehmer nicht arbeiten. Außerdem ist auch der Zeitraum gesetzlich begrenzt. Dieses Modell erfordert eine längere Ansparphase – manchmal werden auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld angespart.
Die Rückkehr nach dem Sabbatical
Auch bei der Rückkehr nach dem Sabbatical muss an einige Dinge gedacht werden. Wichtig ist zum Beispiel, dass im Vertrag ein Rückkehranspruch geregelt wird in die alte Position. Außerdem sollte die betriebsbedingte Kündigung ausgeschlossen werden. Damit das angesparte und nicht beanspruchte Guthaben im Fall einer Insolvenz nicht in Gefahr gerät, sollte dies ebenfalls vertraglich geregelt werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, was bei einem gesundheitsbedingten Abbruch des Sabbaticals passiert. Noch mehr zum Sabbatical gibt es übrigens hier.
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