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Das alte Auto muss weg


Das alte Auto muss weg

Irgendwann kommt der Zeitpunkt und das alte Auto hat seine beste Zeit auf den Strassen hinter sich und muss weg. Das geliebte Fahrzeug hatte einen Unfall, der Zahn der Zeit hat seine Spuren hinterlassen und jeweils sind die Reparaturkosten zu hoch.

Egal, ob Unfallwagen oder Altauto, es bleibt nichts weiter als das Auto zu entsorgen. Doch was macht man mit einem Fahrzeug, das keiner mehr will? So einfach selbst entsorgen oder am Straßenrand abstellen darf man das Auto ja nicht. Im Gegenteil, es kann richtig teuer werden, wenn man das alte Auto nicht ordnungsgemäß abmeldet und entsorgt.

Ein paar Infos rund um die Möglichkeiten der Autoverwertung und Verschrottung finden sich nachfolgend.

Rücknahme durch Hersteller

Die Autohersteller sind über die europäische Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet, Fahrzeuge jeden Alters zurückzunehmen und kostenlos fachgerecht zu entsorgen. Die jeweiligen Vertragshändler oder durch Kooperationsverträge engagierte Autoverwerter kümmern sich in der Regel um die Abwicklung.

Es gibt allerdings bestimmte Bedingungen: Die Rücknahmeverpflichtung gilt nicht für Oldtimer und Wohnwagen (kein Kfz). Auch Fahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile (zum Beispiel Antrieb, Karosserieteile, Fahrwerk, Katalysator, elektronische Steuergeräte oder ähnliches) fehlen, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

Die Pflicht zur Rücknahme gilt für alle Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit maximal 8 Sitzplätzen, zusätzlich zum Fahrersitz) und N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis zu 3,5 Tonnen Höchstgewicht).

Entsorgung durch private Autoverwerter

Am einfachsten ist es jedoch, das alte Auto kostenlos durch einen zertifizierten Betrieb abholen zu lassen. Das spart Zeit und man muss sich um nichts mehr kümmern. Der Verwerter kann auch die Abmeldung übernehmen. Ansonsten müsste man, bevor man alte Auto an einen Autoverwerter übergibt, bestimmte Vorbereitungen treffen, wie die Abmeldung des Fahrzeugs bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle, wozu man die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, also den Fahrzeugschein- und Brief, benötigt.

Übergibt man das Auto an einen Verwerter kann man sich darauf verlassen, dass alles ordnungsgemäß geregelt wird und das Auto umweltgerecht entsorgt wird.

Im Gegenzug erhält man einen Verwertungsnachweis über die umweltgerechte Entsorgung vom Autoverwerter, dass er das Fahrzeug entsorgen wird. Diesen Verwertungsnachweis braucht man neben dem Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief unbedingt zur Vorlage als Verwertungsnachweis bei der Abmeldung des Fahrzeugs.

Wenn man sich an diese Vorgaben hält kann einem nichts passieren und der geliebte Wagen tritt seine letzte Reise an!

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