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Haftung für verpasste Flüge bei verspätetem Zubringer


Haftung für verpasste Flüge bei verspätetem Zubringer

Wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund von Verspätungen verpasst haben, stellt sich oft die Frage nach der Verantwortung. Nicht selten versuchen Fluggesellschaften dabei, sich aus der Affäre zu ziehen, indem sie auf Flughäfen und ihr Personal, Reisebüros oder die sogenannten außergewöhnlichen Umstände verweisen.

Dabei sind die Fluglinien fast ausnahmslos dafür verantwortlich, dass die Fluggäste ihr Endziel nicht innerhalb der planmäßigen Ankunftszeit erreichen. Im Folgenden erfahren Sie, was passiert, wenn Sie einen Flug verpasst haben, weil sich der Zubringer verspätet hat - sei es aufgrund eines technischen Defekts, schlechten Wetters, Fehlinformationen oder anderen Gründen.

Wann gibt es eine Entschädigung

Alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, unterliegen den EU-Vorschriften 261. Diese Vorschrift besagt, dass alle Fluggesellschaften, die Flüge in Europa durchführen, ihre Fluggäste bei Annullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderung von mehr als 3 Stunden entschädigen müssen.

Grundsätzlich müssen Airlines Ihre Passagiere also immer dann entschädigen, wenn die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt oder der Flug annulliert wird. Die 3-Stunden-Regel gilt für alle Flugabschnitte, auch für Anschlussflüge. Wenn sich Ihr Anschlussflug um mehr als drei Stunden verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von mindestens 250 Euro pro Person in bar oder die kostenlose Beförderung mit einem Ersatzflug der gleichen oder einer anderen Fluggesellschaft.

Bei einigen Fluggesellschaften kann es jedoch kompliziert sein, eine Entschädigung zu beantragen - nicht alle halten sich an diese Regeln. Deshalb ist es ratsam, sich mit Ihren Rechten vertraut zu machen, bevor Sie an Bord Ihres nächsten Fluges gehen.

Automatische Überprüfung Ihres Antrags auf der Flightright-Website

Alle Rechte der Fluggäste bei einer Flugannullierung (Geld zurück, Umbuchung usw.) hängen davon ab, ob der Vertrag zwischen Passagieren und Fluglinie erfüllt wurde. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Ihr Ticket bar oder mit Kreditkarte bezahlt haben oder wie lange die Annullierung zurückliegt. Da sich dieser Vorgang gut automatisieren lässt, kann Flightright es sich leisten, das Inkasso für Ihre Kunden komplett risikolos zu gestalten. Nur, wenn die Airline auch eine Entschädigung bezahlt, wird eine Provision in Höhe von 20 bis 30 Prozent fällig.

Wie immer sollten Sie Ihren Anspruch bei demjenigen geltend machen, der dafür verantwortlich ist - in unserem Fall ist das wahrscheinlich Ihre Airline. In einigen Fällen liegt die Zuständigkeit aber auch bei einem Dritten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Flug Teil eines Pauschalurlaubs war oder Sie ein vergleichbares Paketangebot bei einem Online-Flugbuchungs-Portal gebucht haben. Auch in diesen Fällen kann Flightright helfen, den richtigen Gegner für ihren Antrag zu finden.

Abschließende Tipps, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten

Fluggäste auf EU-Flügen haben besondere Rechte, wenn es um Rückzahlungen, Entschädigungen und vor allem um die Erstattung wesentlicher Kosten geht. Falls Sie selbst durch einen Flugausfall geschädigt wurden, lassen Sie sich von Reiseunterbrechungen nicht aus der Ruhe bringen. Dokumentieren Sie alles schriftlich und am besten auch fotografisch. Heben Sie alle Unterlagen auf und notieren Sie sich alle Leistungen, die Ihnen von der Fluglinie angeboten wird.

Hinweis: Diese Informationen gelten für alle Fälle von Flugannullierungen bei EU-Flügen, können aber je nach Herkunftsland oder Staatsangehörigkeit des Fluggastes variieren.

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