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Mit einem Gasgrill komfortabel auf dem Balkon die Freizeit genießen


Mit einem Gasgrill komfortabel auf dem Balkon die Freizeit genießen

Damit die Grilllust nicht unmittelbar in Grillfrust umschlägt, muss sich der Deutsche bei den schönen Frühlingstemperaturen gegebenenfalls schon im Vorfeld hinsichtlich der Gesetzeslage vertraut machen. Denn nicht ohne Grund zählt Deutschland zu den Ländern mit den meisten Verordnungen.

Dies betrifft unter anderem auch das Grillen in der Öffentlichkeit sowie auf dem eigenen Balkon. Ausflugsziele gab es aufgrund der Pandemie zudem wenig in den letzten Monaten. Gleichzeitig zählt Deutschland aber auch zu den Grillweltmeistern. Doch wie lässt sich dies, ohne das Gesetz zu brechen oder Nachbarn zu verärgern, kombinieren?

Gasgrill setzt sich bei Hobbygrillmeistern durch

Schon lange hat sich der Gasgrill hinsichtlich seiner Beliebtheit vorne festgesetzt. Im Vergleich zum herkömmlichen Kohlegrill oder zum Elektrogrill bietet der Gasgrill evident die meisten Vorteile, die für einen gelungenen Grillabend verantwortlich sind. Auf https://www.gasgrill.net/gasgrill-balkon/ wird mitunter angeführt, warum sich ein Gasgrill im Vergleich zur Konkurrenz für die meisten Grillmeister bewähren könnte. Unter anderem ist die Variabilität der Zubereitungsmöglichkeiten ein starkes Pro für den Gasgrill. Im Vergleich zum Kohle- oder Elektrogrill können Gerichte auf vielseitige Art zubereitet werden. Doch was spricht im Detail für die jeweiligen Modelle?

Gasgrill: Der Gasgrill wird mit Propan- oder Erdgas betrieben und sorgt in der Regel nicht für eine derartige Sauerei, wie es beim Kohlegrill der Fall ist. Der Vorteil des Gasgrills gegenüber einem Kohlegrill ist die Feinjustierung der Temperaturen. Diese kann nach Belieben erhöht oder gesenkt werden. Eine derartige feine Regulierung ist beim Holzgrill leider nicht möglich. Das Hauptargument für die Nutzung eines Gasgrills gegenüber eines Kohlegrills liegt natürlich im gesünderen Grillerlebnis. Denn so kann die Verschmutzung durch die Kohle vermieden werde.

Kohlegrill: Der Kohlegrill ist vor allem bei Freunden der alten Schule des Grillens beliebt. So wird nicht selten behauptet, dass nur ein Kohlegrill den grilltypischen Eigengeschmack hervorrufen kann. Zwar entsteht beim Gasgrill ebenfalls ein leicht rauchiger Geschmack bei den Fleischprodukten, was jedoch laut Fans des Kohlegrills in keiner Relation zum herkömmlichen Grill steht.

Elektrogrill: Der Elektrogrill ist bei vielen Grillmeistern als Grillvariante noch verpönt. Dennoch hat auch diese Variante bereits viele Freunde gefunden. So ist der Elektrogrill äußerst schnell in Betrieb zu nehmen und ist zusätzlich aufgrund der fehlenden Rauchbildung ideal als Heimgrill auf dem Balkon zu nutzen. Jedoch erweckt der Elektrogrill bei den meisten nicht das typische Grillerlebnis, da das typisch rauchige komplett abhanden geht. Ergo ist der Elektrogrill eher mit einer Grillpfanne zu vergleichen.

Der Vergleich der verschiedenen Modelle zeigt, dass alle Varianten seine Vorteile bieten, sodass es schlussendlich die individuellen Vorlieben und Geschmäcker sind, die für die persönliche Kaufempfehlung sprechen.

Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Eine Frage, die sich derzeit viele Deutsche stellen, ist, ob man auf dem eigenen Balkon grillen darf? Viele sind lediglich mit dem Grillen beim Camping in Mittelhessen oder auf öffentlichen Wiesen vertraut. Hierzu liest man schließlich viel und wird meist vor Ort hinsichtlich der Grillmöglichkeiten aufgeklärt. Doch wie schaut es mit dem Grillen daheim aus? Ist das Grillen auf dem Balkon verboten? Schließlich kann es für den Nachbarn, der über einem wohnt, schnell einmal unangenehm werden, sofern die Rauchentwicklung größer ist als gedacht. Ebenso kann der Essensgeruch des Grillfleisches dem Nachbarn übel aufstoßen. Nicht selten sorgt das Grillen auf dem Balkon für Konflikte unter Nachbarn.

Grundsätzlich gilt: Laut einem Urteil des Landesgerichtes in Aachen ist ein zweimaliges Grillen pro Monat erlaubt. Jedoch hieß es in einem anderen Urteil in Stuttgart, dass ein Gasgrill lediglich dreimal im Jahr zum Grillen auf dem Balkon verwendet werden darf.

Wie man anhand der Gerichtsurteile erkennen kann, ist die Rechtslage bezüglich des Grillens auf dem Balkon nicht einheitlich geklärt. Jedoch kann man derartigen rechtlichen Problemen vorbeugen, indem man dahingehend optimiert, sodass erst gar kein Schaden beim Nachbarn entsteht.

Viele Gasgrills sind speziell für das Grillen auf dem Balkon konstruiert. Sie verfügen über einen hohen Komfort zum Grillen auf dem Balkon, indem sie eine sehr geringe Rauchentwicklung verursachen. Durch das Verschließen des Grills können zudem unangenehme Gerüchte vermieden werden. Wer jedoch auf Nummer sichergehen will, kann das Grillen auf dem Balkon mit seinem Nachbarn im Vorfeld absprechen. Schließlich ist eine gute Kommunikation elementar für ein friedliches Zusammenleben.

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