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Braucht man eine Baugenehmigung für die heimische Sauna?


Braucht man eine Baugenehmigung für die heimische Sauna?

Viele Saunen werden nachträglich in einer Wohnung, einem Haus oder auf einem Grundstück eingerichtet, weil die Vorbesitzer oder Vormieter mit Saunen nichts am Hut hatten, oder der jetzige Bewohner ein neuer Fan der heilsamen Körperbedampfung geworden ist.

Da stellt sich die Frage, ob und welche Genehmigungen eventuell nötig werden. Man möchte ja nicht munter ans Werk gehen, nur um dann später wegen einer nicht eingeholten Erlaubnis alles wieder abbauen zu müssen. Dieser Artikel möchte davor bewahren, indem er einige Punkte aufzuklären erhofft.

Die Eigentumsfrage ist wichtig

Bevor man anfängt und sich alle nötigen Teile besorgt, wie zB. ein Saunaofen mit Verdampfer von der Seite amilano.de/saunaoefen-mit-verdampfer/, muss unbedingt die Frage geklärt werden, wo die Sauna aufgebaut werden soll und die Besitzverhältnisse vor Ort sind von grundsätzlicher Bedeutung. Denn wenn man Mieter ist, muss für bauliche Veränderungen in jedem Fall die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden, schließlich ist es sein Eigentum.

Und zwar unabhängig davon, ob es eine Mietwohnung, ein gemietetes Haus oder der Garten an einem gemieteten Haus ist, wo die Sauna entstehen soll. Wer hier eigenmächtig vorgeht, könnte sich erheblichen Ärger mit seinem Vermieter einholen. Eine Genehmigung sollte in schriftlicher Form vorliegen, nicht nur als mündliche Absprache, die später niemand belegen kann.

Wie stark ist der Stromanschluss zu bemessen?

Für einen Starkstromanschluss muss ein Elektriker eingesetzt werden, der eine bauliche Veränderung vornimmt, die der Vermieter abzunehmen hat. Und den Stromanbieter dürfte das auch interessieren. Diese Notwendigkeit stellt sich dem Saunafreund auch, wenn er auf eigenem Gelände, in eigener Wohnung oder Haus seine Sauna bauen möchte. Es sei denn, es ist eine kleine Kabine, die noch mit 240 Volt Haushaltsstrom auskommt, wie ihn jede Steckdose liefern kann.

Bei Saunen mit Befeuerung statt Elektroofen kommt die Behandlung als Feuerstätte hinzu. Das ist der Moment, wenn der Schornsteinfegermeister des Bezirks eingeschaltet werden muss, denn dieser nimmt Feuerstätten ab und wartet sie auch später.

Die Kontrolle von Feuerungsanlagen wird nötig

Mit dem Schornsteinfeger als Behördenvertreter wird eine Holz- oder Kohlenfeuerung technisch auf Zulässigkeit untersucht, es geht hierbei sowohl um Gefahrenabwehr als auch Umweltschutz. Er wird sich den Rauchabzug ansehen und das Abgasrohr überprüfen. In einer Wohnung dürfte das in Ermangelung von Kaminen schwierig sein, in einem Haus mit freier Wahl, wo man seine Sauna aufbauen möchte, schon weniger. Am besten scheint ein Saunahäuschen im Garten geeignet zu sein, um eine Sauna mit Feuerungsanlage zu errichten. Aber Obacht, hier sind Abstände zu Nachbarn (wegen der Rauchentwicklung) zu beachten, die von Land zu Land, von Kommune zu Kommune anders sein können.

Als Außenanlage sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung erforderlich

Der Hausbesitzer braucht innerhalb seines Hauses für eine elektrisch betriebene Sauna keine Baugenehmigung, im Garten dagegen schon, wenn sein Bundesland Vorschriften dazu hat. Das ist in erster Linie eine Sache der Größe des Saunahäuschens. Wobei es keinen Unterschied macht, ob es eine "mobile Sauna" (wie ein Saunafass) ist; sie wird stationär betrieben.

Am liberalsten geht es noch in Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen zu, wo Gartenbauten bis 20 m3 genehmigungsfrei sind. Andere Länder haben eine Obergrenze von 10 m3, andere erfordern grundsätzlich eine Baugenehmigung für jede Größe. Dazu dürfte es unter der Sauna der Anlage eines soliden Fundaments bedürfen, was das Bauamt interessieren dürfte.

Feuerungsanlage hat ihre eigenen Regeln

Mit einer Feuerungsanlage im Innern der Sauna wird auch das Thema der Baugenehmigung für eine Außenanlage auf dem Grundstück komplizierter, denn dann sind noch Abstände des Rauchabzugs zu Nachbarn und Wald einzuhalten. Grenzbebauung sollte ohnehin etwa drei Meter Abstand zur Grenze halten, je nach Gemeindevorschrift.

Für den Mindestabstand des Abgasrohres gelten 15 Meter zum Nachbarn, 30 Meter zu (entzündlichen) Wäldern, Heidelandschaft oder einem Moor. Wo Einigungen mit Nachbarn nützlich scheinen, dürfte ebenfalls ein schriftliches Kommuniqué gegen künftige Streitereien um die Auslegung vorbeugend wirken.

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