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Streitigkeiten & Arbeitnehmerrechte nach Abmahnungen


Streitigkeiten & Arbeitnehmerrechte nach Abmahnungen

Immer wieder landen Abmahnungen vor den deutschen Arbeitsgerichten, weil Arbeitnehmer sich ungerecht behandelt fühlen und meinen fälschlicherweise abgemahnt worden zu sein. Um eine Abmahnung anfechten zu können, benötigen Arbeitnehmer daher immer wieder rechtlichen Beistand.

Wir klären einige grundlegende Punkte, mit denen Sie Ihre Abmahnung von vornherein besser beurteilen können.

Tipps zum Umgang mit Streit bei der Arbeit

Im Idealfall können Unstimmigkeiten zwischen Chef und Angestellten im persönlichen Verhältnis geklärt werden. Dies ist aber nicht immer der Fall und zunehmender Druck in einem Unternehmen kann dazu führen, dass kleine Streitigkeiten mit der Zeit eskalieren. Die Abmahnung ist dabei ein wichtiger Schritt und durchaus mit negativen Konsequenzen verbunden. Falls Sie einmal selbst eine formelle Abmahnung erhalten, ist es daher wichtig, Ihre Rechte und Möglichkeiten bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber zu kennen. Manchmal wird der Betriebsrat mit einbezogen, um Meinungsverschiedenheiten zwischen Angestellten und Vorgesetzten oder unter Kollegen beizulegen. Sollten alle die Möglichkeiten nicht wirken, bleibt allerdings nur das Vorgehen gemeinsam mit einem Anwalt.
Rechtsbehelfe im Arbeitsvertragsrecht
Das deutsche Arbeitsvertragsrecht ist sehr arbeiterfreundlich und beruht auf drei Grundsätzen:

  • Die Parteien sollten bei der Aushandlung einer Vereinbarung die gleiche Verhandlungsmacht haben
  • Der Inhalt der Vereinbarung sollte später nicht mehr geändert werden können
  • Der Inhalt der Vereinbarung sollte klar und verständlich sein.

Die Welt der Arbeitsverträge hat grundlegende Bedeutung für Ihr Leben, falls Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden. Es ist ein Gesetz, das Sie im Streitfall vor Rechtsmitteln bewahren kann. Auch Abmahnungen können daher in vielerlei Weise angefochten werden.

Konkrete Rechte bei einer Abmahnung

Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf eine ausdrückliche und detaillierte Abmahnung, damit es zwischen den Parteien nicht zu Missverständnissen über den Inhalt der Abmahnung kommt. Der Arbeitgeber am Arbeitsplatz kann bestimmte Verhaltensweisen erkennen, die nicht erwünscht sind, und Maßnahmen ergreifen, um diese zu korrigieren. Wenn die Maßnahmen nicht korrigiert werden und fortgesetzt werden, kann dem Mitarbeiter gekündigt werden. Daher müssen sich Mitarbeiter auf die exakten Formulierungen verlassen können.

Fristlose Kündigung nach 3 Abmahnungen?

Eine vorherige Abmahnung ist immer nötig, wenn dem Arbeitnehmer wegen Verhaltensgründen zu kündigen. Es ist jedoch nicht korrekt, dass der fristlose Kündigung drei Abmahnungen vorangehen müssen. Der Arbeitgeber kann jederzeit kündigen, auch bevor drei Abmahnungen ausgesprochen wurden.

Von der Abmahnung zur Kündigung

Für das Fehlverhalten in der Abmahnung darf der Arbeitnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gekündigt werden. Wiederholt sich der Vorfall allerdings, kann erneut abgemahnt oder auch gekündigt werden. Ein Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag nicht kündigen, ohne dem Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist zu setzen und ihm das letzte Gehalt auszuzahlen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn der Arbeitgeber den Vertrag wegen Fehlverhaltens oder Unfähigkeit des Arbeitnehmers kündigt.

Was, wenn Sie eine unrechtmäßige Abmahnung erhalten haben?
Wenn Sie eine missbräuchliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich an den Vorgesetzten wenden, der oder die Ihnen die Abmahnung zugestellt hat. Sie können Ihnen sagen, wie Sie verhindern können, noch einmal abgemahnt oder gar gekündigt zu werden. Fall Sie einen Grund für ein Beschwerdeverfahren finden, sollten Sie es nicht alleine anfechten. Wenn Sie etwas bestreiten wollen, sollte das auf angemessene Weise geschehen. Die Hilfe eines Arbeitsrechtsexperten ist hier in aller Regel vonnöten, um die Kommunikation fehlerfrei und rechtssicher zu gestalten.

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